Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Christian Sakreida, Taunusstraße 9b, 65779 Kelkheim (Taunus) (im Folgenden kurz „ANBIETER“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „KUNDE“ genannt, zusammen hier auch als die „PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge zur Durchführung von Leistungen im Bereich des Video und Social Media Marketings, SEO-Diensten (Search Engine Optimization) sowie der Webseiten-Entwicklung (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende.
1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4. Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
1.5. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.
2. Leistungsgegenstand
2.1. Der ANBIETER bietet Leistungen im Bereich des Social Media und Performance Marketings, insbesondere
- – die Vorbereitung, Erstellung und Bearbeitung von Kurzvideos (Reels, TikToks, Shorts, etc.),
- – die Beratung und Anlayse zur Verwendung und Nutzung der Kurzvideos,
- – die Verwaltung und Veröffentlichung von Social Media Werbekampagnen,
- – die SEO-Optimierung,
- – sowie die Erstellung von Webseiten
im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses an.
2.2. Die einzelnen, konkreten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen individuellen Leistungsangebot des ANBIETERS an den KUNDEN. Teil des Leistungsgegenstands ist stets auch eine strategische Beratung.
2.3. Grundlage der Kurzvideos (nachfolgend auch als „Content“ bezeichnet) ist neu gedrehtes Bewegtbildmaterial oder vorbestehendes Material, welches dem ANBIETER zur Verfügung gestellt wird.
2.4. Die inhaltliche Abstimmung des Contents erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich, fernmündlich und/oder per elektronischer Kommunikation). Unabhängig davon liegt das Letztentscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung des Contents (z.B. im Hinblick auf Inhalte, Texte o. dgl.) beim ANBIETER.
2.5. Die Bereitstellung der Leistungen nach Leistungserbringung erfolgt – sofern nicht abweichend geregelt – digital.
2.6. Der ANBIETER ist berechtigt, sich Dritten als Hilfspersonen zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten zu bedienen.
2.7. Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen der ANBIETER demKUNDEN gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise aber nicht abschließend eine bestimmte Anzahl an Views, Followern, Likes, Formulareinträge oder dergleichen) schuldet.
2.8. Der KUNDE verpflichtet sich, die zur vertraglichen Leistung notwendigen Mitwirkungspflichten zu erbringen und dem ANBIETER Zugriff auf angeforderte Unterlagen zu verschaffen, die zur Erfüllung der Leistungen erforderlich sind. Ist die Leistungsdurchführung wegen des Verstoßes gegen die Mitwirkungspflicht durch den KUNDEN gestört und/oder unmöglich, ist jegliche Haftung des ANBIETERS diesbezüglich ausgeschlossen.
3. Vertragsschluss
3.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder durch Werbeanzeigen stellt kein bindendes Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, selbst ein Angebot abzugeben. Daneben kann auch der ANBIETER dem KUNDEN gegenüber ausdrücklich ein eigenes Angebot auf Abschluss eines Vertrags unterbreiten.
3.2. Der Vertragsschluss zwischen dem KUNDEN und dem ANBIETER kann elektronisch (per E-Mail und/oder durch das auf der Homepage des ANBIETERS angebotene Kontaktformular oder über soziale Netzwerke), schriftlich oder fernmündlich (insbesondere per Video bzw. Videochat und/oder Telefon) erfolgen.
3.3. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
4. Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
4.1. Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
4.2. Die inhaltliche Abstimmung des Contents (z.B. Texte, etc.) erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich, fernmündlich und/oder per elektronischer
Kommunikation). Unabhängig davon liegt das Letztentscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung des Contents beim ANBIETER.
4.3. Der KUNDE ist für sämtliche, insbesondere von ihm bereitgestellte Inhalte verantwortlich und hat zu gewährleisten, dass die Inhalte nicht durch Rechte Dritter belastet sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder dgl.) verstoßen. Der ANBIETER ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet.
4.4. Der KUNDE ist verpflichtet, zu allen vereinbarten Beratungsterminen (insbesondere 1:1) pünktlich zu erscheinen. Verspätungen hat der KUNDE unverzüglich anzuzeigen. Sofern durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund von Verzögerungen im Arbeitsablauf des ANBIETERS, fruchtlos gewordenen Aufwendungen wie Mietkosten), hat diese der KUNDE zu tragen.
4.5. Der KUNDE stellt sicher, dass sämtliche mit der Leistungsdurchführung im Zusammenhang stehende Rechte bezüglich der vor der Kamera Mitwirkenden, der Location, verwendeten Musiken und/oder sonstiger Dritter vorliegen und stellt den ANBIETER von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
4.6. Soweit derKUNDE den ANBIETER mit Aktivitäten über den Account und im Namen des KUNDEN beauftragt, erteilt er insoweit dem ANBIETER eine entsprechende Vollmacht.
4.7. Sofern die Durchführung eines Videodrehs vertraglich vereinbart ist, ist der KUNDE verpflichtet, zum vereinbarten Aufnahmetermin pünktlich zu erscheinen. Verspätungen am vereinbarten Aufnahmetag hat der KUNDE unverzüglich anzuzeigen. Sofern durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund Verzögerungen im Arbeitsablauf des ANBIETERS), hat diese der KUNDE zu tragen.
4.8. Der KUNDE ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der KUNDE zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.
5. Besondere Bestimmungen für Leistungen im Bereich Online und Performance Marketing
5.1. Soweit der KUNDE den ANBIETER mit Aktivitäten über den Account und im Namen des KUNDEN (z.B. der Schaltung von Online-Werbeanzeigen, Postings) beauftragt, erteilt er insoweit dem ANBIETER eine entsprechende Vollmacht.
5.2. Der KUNDE bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem KUNDE und der Werbeplattform. Der KUNDE trägt sämtliche anfallenden Werbekosten.
5.3. Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, oder dergleichen) können im Einzelfall Werbekampagnen des ANBIETERS, die dieser für den KUNDEN erstellt hat, ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des KUNDEN temporär oder permanent sperren. Der ANBIETER hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt insoweit unberührt.
6. Besondere Bestimmungen im Bereich Webseitenerstellung
6.1. Die Leistungen des ANBIETERS erfolgen stets auf dem zum Vertragsschluss bekannten und gängigen, technischen Stand. Sollten nach Vertragsschluss aufgrund neuartiger und/oder aktualisierter Software-Versionen von Drittanbietern (o.Ä.) Anpassungen („Relaunches“ oder „Updates“) erforderlich werden, sind diese vom Leistungsangebot des ANBIETERS vorab ausdrücklich nicht zugesichert.
6.2. Der KUNDE erhält ein – einfaches, zeitlich und örtlich unbegrenztes – Nutzungsrecht zur Nutzung der Webseite, des erstellten Contents bzw. der erstellten Designs. Die (gewerbliche) Weitergabe bzw. der Verkauf durch den KUNDEN ist unzulässig. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
6.3. Der ANBIETER erfüllt die Vertragsleistungen im Rahmen der vorab getroffenen Absprache, gleichwohl unter Wahrung seiner (z.B. künstlerischen) Gestaltungsfreiheit. Davon umfasst sind insbesondere, aber nicht abschließend, die individuelle Zusammensetzung und Visualisierung einzelner Webseiten-Elemente oder Plug Ins. Diesbezüglich steht dem ANBIETER auch das Letztentscheidungsrecht zu.
6.4. Der KUNDE stellt sicher und garantiert seinerseits über den erforderlichen, neusten technischen Stand der Server- und Software-Umgebung zu verfügen.
6.5. Etwaige Lizenzkosten für Drittsoftware fällt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, zusätzlich an und ist durch den KUNDEN zu tragen.
6.6. Der KUNDE ist verpflichtet, den ANBIETER im Falle einer Programmierungsleistung in angemessener Schrift und Hyperlink-Form als Urheber bzw. Programmierer unter der Bezeichnung „Christian Sakreida“ im Impressum anzugeben.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
7.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gemäß Angebot geltende Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
7.2. Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, im Rahmen des Dauerschuldverhältnisses monatlich zur Vorleistung verpflichtet.
7.3. Die Zahlung ist per Rechnung möglich.
7.4. Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS grundsätzlich unberührt. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
7.5. Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen zusätzliche Kosten (beispielsweise, aber nicht abschließend, Spesen, Reisekosten) dem KUNDEN zur Last und sind von der Pauschalvergütung in Ziffer 7.1 nicht umfasst.
7.6. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
8. Verzug
8.1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den KUNDEN beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.
8.2. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
8.3. Der ANBIETER ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
9. Abnahme
9.1. Sofern die vereinbarte Leistung dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen.
9.2. Der ANBIETER kann vom KUNDEN nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen und eine entsprechende Teilvergütung verlangen.
9.3. Die seitens des KUNDEN abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.
10. Rechteübertragung, Urheberrecht
10.1. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung hergestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
10.2. Der ANBIETER überträgt auf den KUNDEN die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung entstandenen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, und sonstigen Rechte, einschließlich möglicher im Zeitpunkt der Vertragsunterschrift noch unbekannter Nutzungsrechte. Sämtliche Rechte stehen dem KUNDEN ab dem Zeitpunkt ihrer Übertragung zur einfachen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzung zu. Die (gewerbliche) Weitergabe bzw. der Verkauf durch den KUNDEN ist unzulässig.
10.3. Der KUNDE garantiert, dass sämtlicher Content nicht durch Rechte Dritter belastet ist und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder dgl.) verstößt. Der ANBIETER ist nicht zur (insbesondere rechtlichen) Prüfung der Inhalte verpflichtet.
10.4. Sofern der Content durch Nachbearbeitungen oder eine erfolgte Korrekturschleife verändert wird, findet die Rechteübertragung erst mit der endgültigen Werkfassung und dessen Zurverfügungstellung statt. Unbearbeitetes Material ist von der Rechteübertragung nicht umfasst.
10.5. Die Rechteübertragung steht insgesamt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der KUNDE gegenüber dem ANBIETER sämtliche Vergütungspflichten erfüllt hat.
10.6. Der KUNDE gestattet dem ANBIETER unentgeltlich das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe, Vervielfältigung und Verbreitung der entstandenen Aufnahmen zum Zwecke der (Eigen-)Werbung, insbesondere aber nicht abschließend auf der Website des ANBIETERS („Testimonial-Nutzung“).
11. Haftung auf Schadensersatz
11.1. Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen:
11.2. Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
11.3. Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
11.4. Innerhalb der Grenzen aus Ziffer 10.2 und 10.3 haftet der ANBIETER nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Dem ANBIETER bleibt der Einwand des Mitverschuldens vorbehalten. Der KUNDE ist insbesondere für die Datensicherung und Abwehr von Schadsoftware nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik verantwortlich.
12. Datenschutz, Geheimhaltung
12.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt gemäß den nationalen, wie europäischen Datenschutzgesetzen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erstellung und Bearbeitung des Contents erfolgt auf Grundlage von Art. 6 lit. b DS-GVO. Jenseits dessen erfolgt keine Weitergabe von Daten an Dritte.
12.2. Die PARTEIEN verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
12.3. Zu einer Speicherung von Daten über den Zeitraum von 12 Monaten nach Erstellung des Contents ist der ANBIETER nicht verpflichtet.
13. Vertragslaufzeit
13.1. Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
13.2. Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, spätestens einen Monat nach Vertragsschluss. Die Fälligkeit einer vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt.
13.3. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt wird.
13.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14. Widerrufsrecht
Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.
15. Referenznennung
Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.
Allgemeine Bestimmungen
- 16.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist der Sitz des ANBIETERS.
- 16.2. Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit der Nutzung der Webseite findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
- 16.3. Bei Bedarf werden von den PARETEIN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.
- 16.4. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
- 16.5. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus wichtigem Grund jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Gesetzesänderungen, geänderter Rechtsprechung und/oder erheblichen betrieblichen und/oder wirtschaftlichen Veränderungen in der Sphäre des ANBIETERS. Der ANBIETER wird den KUNDEN in diesem Fall rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.
Stand: Dezember 2023